Neue Gütestellen ersparen den Gang zum Gericht.
Unter www.Guetestelle-Bayern.de erfährt man alles über das neue Schlichtungsverfahren und findet die Adressen der Gütestellen
"Erst zum Schlichter, dann zum Richter" - das lähmende Alltagsgeschäft wie beispielsweise lästige Streitfälle zwischen Nachbarn soll in Zukunft nicht mehr die bayerischen Gerichte blockieren: Die Streithähne werden vielmehr zuerst bei einer Gütestelle Aufnahme finden, um dort im Idealfall eine Schlichtung ihres Streites zu erfahren. Erst wenn dieses Bemühen ohne Erfolg bleibt, ist die Voraussetzung für eine Klage bei Gericht gegeben. So legt es das neue Bayerische Schlichtungsgesetz (BaySchlG) fest. Alles Wissenswerte zu diesem Thema findet man ab sofort aktuell, übersichtlich und unkompliziert unter www.Guetestelle-Bayern.de im Internet.
Gütestellen sind Notare und Anwälte, die eigens von der Rechtsanwaltskammer ihres jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirkes anerkannt und beurkundet wurden. Wer Gütestellen in seiner Nähe sucht, findet mit www.Guetestelle-Bayern.de komfortabel seine Schlichtungsstelle mit allen notwendigen Angaben.