Die Kosten

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Ein Schlichtungstermin findet statt:

100,00 EUR zzgl. 20,00 EUR zzgl. MwSt = 139,20 EUR Im Falle einer Einigung trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Kosten. Im Rahmen der Vereinbarung können die Parteien auch eine Aufteilung der Kosten vereinbaren.Soweit das Schlichtungsverfahren scheitert und keine Einigung zustande kommt, zählen die Kosten des Schlichtungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits und sind im nachfolgenden Prozess von der unterlegenen Partei auszugleichen.
Wird nach Zeugniserteilung Klage erhoben, zählen die Kosten des Schlichtungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits und sind im nachfolgenden Prozess von der unterlegenen Partei auszugleichen.

Findet kein Schlichtungstermin statt:

50,00 EUR zzgl. 20,00 EUR Post- und Telekommunikation zzgl. MwSt = 81,20 EUR

Kosten werden nicht erhoben, sofern der Partei Beratungshilfe nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes gewährt wird.

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